Ja! Es gibt Schäden, die nicht von den Schutzmaßnahmen abgedeckt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Autovermieter seine eigene Politik hat, und die Gegenstände können spezifischer sein.
Normalerweise decken die Schutzmaßnahmen keine Gegenstände wie:
Reifen, Glas, Windschutzscheibe, Verlust und Ersatz von Schlüsseln;
Kratzer oder Dellen;
Kosten für den Verlust der Nutzung und Überziehung, Schäden an internen Teilen, Dach und Fahrwerk;
Naturkatastrophen und Schäden durch Vandalismus;
Abschleppen und/oder Pannenhilfe.
Im Falle des Abschlusses von RentalCover kann der Plan bestimmte Gegenstände abdecken oder auch nicht, abhängig vom Land der Abholung. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel über RentalCover.
Wichtig:
Bei der Fahrzeugabholung bestätigen Sie alle Details zu den von den abgeschlossenen Schutzmaßnahmen gebotenen Deckungen sowie zu den Gegenständen, die nicht abgedeckt sind;
Denken Sie daran: Verkehrsverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen werden von keiner Schutzmaßnahme abgedeckt.